Werkstätten

Wir verfügen nicht nur über die Rad(=Metall-)werkstatt sondern auch über eine entsprechend ausgestattete Holzwerkstatt.  Es stehen auch Werkzeuge zum Ausleihen zur Verfügung. Die Fahrrad- und Holzwerkstätte steht den BewohnerInnen der AMS zur Verfügung. Sie ist Teil der Selbstverwaltung der Autofreien Mustersiedlung. Organisiert wird die Werkstatt von der Werkstättengruppe. Kontakt: werkstatt(at)autofrei.org

Zugang zu den Werkstätten

Der Zugang ist für SiedlungsbewohnerInnen mit einem Mindestalter von 16 Jahren gestattet, Jüngere nur in Begleitung Erwachsener.

Es gibt einen ständigen und einen spontanen Zugang:

Ständiger Zugang

Der ständige Zugang wird jenen BewohnerInnen durch Freischaltung des Chipschlosses gewährt,

+ die einen Jahresbeitrag von € 10.- leisten (Kokos-Konto für die Werkstatt lautend auf Wolfgang Parnigoni, IBAN: AT18 1200 0513 5309 1501)

+ die eine Einschulung in den Werkstättenbetrieb absolvieren (Termine werden nach Bedarf organisiert)

+ die einer Aufnahme in die Betreuungspersonenliste zustimmen (Betreuungspersonen ermöglichen die Werkstättennutzung und den Werkzeugverleih für andere SiedlungsbewohnerInnen sowie erklären die Benutzungsregeln).

+ Fehlt eines dieser drei Kriterien, wird der jeweiligen Person der ständige Zugang in Zukunft nicht mehr ermöglicht.

Spontaner Zugang

• Gedacht für SiedlungsbewohnerInnen, die die Werkstätte nur gelegentlich nutzen. Der Zugang wird über eine Betreuungsperson ermöglicht, die persönlich oder telefonisch zu kontaktieren ist. Die Liste mit den Betreuungspersonen wird an der Werkstättentüre ausgehängt.

• Entgelt: SpontannutzerInnen bezahlen bei jeder Nutzung 1 € in die Handkassa. Dies wird im Werkstättenbuch vermerkt.

Nutzung und Werkzeugverleih

Die Werkstätten verfügen über eine respektable Grundausstattung von Werkzeugen und Maschinen (auch für die Grünraumpflege), die den BenutzerInnen bis auf weiteres gratis zur Verfügung stehen und die zum Teil auch an BewohnerInnen verliehen werden. Neben Verbrauchsmaterial (z.B. für Fahrradreparatur) stehen auch Dauerleihgaben von MitbewohnerInnen zur allgemeinen Verfügung.

Die Werkstättengruppe ist bemüht, unter Verwendung der eingegangenen Nutzungsbeiträge alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen „in Schuß“ zu halten: z.B. Sägeblätter schärfen, Geräte reparieren, fehlende Werkzeuge und Kleinteile sowie Verbrauchsmaterial ergänzen usf. Bei größeren Anschaffungen wird der Beirat vorab informiert.

• Werkstattnutzung: Diese berechtigt grundsätzlich auch zur Nutzung sämtlicher Maschinen und Werkzeuge, soferne die Nutzerin / der Nutzer mit der Handhabung vertraut ist bzw. vom Betreuer eingeschult wurde

Werkstättenbuch

Im Werkstättenbuch ist

• Name der Nutzerin / des Nutzers, Wohnungs-Nr., Datum/Uhrzeit, (Betreuungsperson bei SpontannutzerInnen) einzutragen,

• Schäden an Werkzeugen und Maschinen unbedingt im Werkstättenbuch eintragen

• Bei Verleih von Werkzeugen zusätzlich:

Telefon-Nr. der Ausleiherin / des Ausleihers, Gerät, und bei Rücknahme das Rückgabedatum und Betreuungsperson. Verleihdauer max. 2 Tage.

• Werden von der Betreuungsperson Werkzeuge an SpontannuzterInnen zur Nutzung in der Werkstatt ausgegeben, sind diese im Werkstättenbuch zu vermerken (analog Verleih).

• Geräte, die nicht für einen Verleih bestimmt sind, sind rot markiert.

Fair Use in den Werkstätten und Nutzungszeiten

• Lärmerzeugende Arbeiten (Kreissäge, Schleifen, Trennmaschinen, Hämmern etc.) sind ausschließlich zu den Nutzungszeiten Mo – Sa 09:00 bis 20:00 Uhr zugelassen

• Kein Lärm an Sonn- und Feiertagen!

Rücksicht auf Nachbarn! Zur Lärmvermeidung Fenstern und Türen bei lärmenden Arbeiten (Maschinennutzung, Radio) schließen.

• Geruchsbelästigende Arbeiten sind aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn zu vermeiden (z.B. Lackierarbeiten)!

Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt verlassen (Werkzeug wegräumen, eigene Dinge dürfen nur kurzfristig gelagert werden.) Von NutzerInnen, die Werkzeuge beschädigt oder unbrauchbar gemacht haben, wird ein angemessener Entschädigungbeitrag in die Handkasse erwartet. Ebenso für die Entnahme von Kleinmaterial

Sicherheit

Jede/r NutzerIn soll Geräte und Werkzeuge nur nutzen, wenn er/sie deren Bedienung auch beherrscht. Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (z.B. Kopfbedeckung für Langhaarige an der Ständerbohrmaschine, Augenschutz beim Schleifen/Trennen etc.).

Die Werkstatt- bzw. die Betreuungspersonen übernehmen keinerlei Haftung für Verletzungen, Schäden an Fahrrädern oder Werkstücken – auch dann nicht, wenn diese durch Rat & Tat der Betreuung zustande gekommen sind.