Autofreiheit

Das Konzept der Autofreiheit:
Das Wiener Garagengesetz § 50 (1) sieht grundsätzlich vor, dass für jede Wohnung ein Auto-Stellplatz erichtet werden muss. Im Zuge der Planung des Projekts “Autofreie Mustersiedlung” wurde das Gesetz im Jahr 1996 so geändert, so dass es jetzt möglich ist, die Zahl der Pflichtstellplätze auf bis zu 10 % der Wohnungszahl zu senken. Im Stellplatzregulativ der AFMS sind 24 Pflichtstellplätze vorgeschrieben, und die wurden auch gebaut. Die MieterInnen verpflichten sich im Mietvertrag, dass sie kein eigenes Auto besitzen oder dauerhaft nutzen werden. Das Geld, das bei der Errichtung von Stellplätzen eingespart wurde, wurde für die zahlreichen Gemeinschaftsräume, für die aufwändige und schöne Gestaltung des Grünraums sowie für überdurchschnittliche Wärmedämmung, solarthermische Anlagen, eine PV Anlage und die Brunnenwassernutzung verwendet. Die vertragliche Verpflichtung zur Autofreiheit ist nicht unumstritten, wurde aber dennoch auch in die Verträge der WohnungeigentümerInnen, die ihre bisherigen Mietwohnungen gekauft haben, übernommen.

Es hat sich herausgestellt, dass auch die 24 vorhandenen Auto-Stellplätze nicht nötig sind. Sie werden in erster Linie als – gut gefüllte – Fahrradkeller genützt, weiters sind hier wenige Mopeds und Motorräder sowie Geräte der Hausbetreuung abgestellt.