Unsere Regeln

Siedlungsordnung

Die Siedlungsordnung möchte

  • die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben der BewohnerInnen legen
  • ein ausgewogenes Interessenverhältnis zwischen MieterInnen und Vermieter, sowie auch zwischen den BewohnerInnen ermöglichen
  • und Missbrauch und Schaden vermeiden helfen.

Ein gedeihliches Zusammenleben ist ein lebendiger, dynamischer Prozess.

Die Siedlungsordnung gründet

  • auf der Einsicht, dass alle Bedürfnisse wichtig genommen werden, aber nicht alle befriedigt werden können
  • auf eigenständigen Menschen, die ihre Bedürfnisse formulieren und einbringen können
  • auf dem Grundprinzip der Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer
  • auf dem Grundverständnis, dass Konflikte und der Abgleich von Interessen ein wesentliches Element der Entwicklung des Zusammenlebens sind.

Deshalb ist diese Siedlungsordnung kurz und versucht, mit möglichst wenigen starren Regeln auszukommen.

Allgemeines

Ruhe und Lebenslust

Unsere Siedlung ist durch eine hohe Wohndichte gekennzeichnet. Deshalb ist die Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis der NachbarInnen wichtig für eine gute Wohnqualität. Andererseits gibt es das Bedürfnis nach (gemeinschaftlichem) Leben in der Siedlung, was natürlicher Weise mit Geräuschentwicklung verbunden ist.

Es ist deshalb wichtig, die Balance zwischen diesen Bedürfnissen zu finden. JedeR BewohnerIn ist aufgerufen, Interessenkonflikte direkt und persönlich zu klären, soweit dies die jeweilige Situation erlaubt. Folgende Leitlinien sollen helfen, einen Rahmen für eine solche Klärung zu geben:

  • An Sonn- und Feiertagen sollte vermehrt auf das Ruhebedürfnis der MitbewohnerInnen Rücksicht genommen werden.
  • In den Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) sind die öffentlichen Vorschriften für die Nachtruhe einzuhalten. Es ist also alles zu unterlassen, was die Nachtruhe der übrigen BewohnerInnen stören könnte.
  • Heimwerken und Reperarieren ist oft mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden. Sägen, Schleifen, Hämmern, etc. und besonders das Bohren in Betonwände ist in unserer Siedlung mit einer erheblichen Störung verbunden. Solche Arbeiten sollten daher so geplant werden, dass sie nicht in besonderen Ruhezeiten verrichtet werden. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, manche dieser Arbeiten in der Werkstatt zu erledigen.
  • In manchen Fällen kann eine kurzfristige und singuläre Störung des eigenen Ruhebedürfnisses durch das Schließen der gut Lärm isolierenden Fenster vermindert werden.
  • Die Fenster sollten auch bei übermäßiger Geräuschentwicklung in der eigenen Wohnung (Musik hören, laut Musizieren, laut Fernsehen, etc.) geschlossen bleiben.

Tiere

  • HaustierhalterInnen müssen Sorge dafür tragen, dass keine ungebührlichen Belästigungen und Beeinträchtigungen der übrigen BewohnerInnen entstehen (Lärm, Schmutz, Geruch,…).
  • Durch ihre Tiere entstandene Beschädigungen und Verschmutzungen sind von den HaustierhalterInnen unverzüglich zu beseitigen.
  • HundehalterInnen müssen Sorge dafür tragen, dass andere BewohnerInnen (inbesondere Kinder) nicht durch die Hunde gefährdet werden. Deshalb müssen HundehalterInnen ihre Hunde innerhalb der Siedlung an der Leine führen und zumindest dort, wo wenig Platz zum Ausweichen (z.B. Lift, enge Gänge,…) ist, ihren Hunden einen Beisskorb anlegen.

Gemeinschaftsräume und -flächen

Gemeinschaftsräume

Die autofreie Mustersiedlung zeichnet sich durch eine Vielzahl von Gemeinschaftseinrichtungen und ein reges Gemeinschaftsleben aus. Die Nutzungsregelungen wurden von der BewohnerInnenversammlung abgestimmt und allen BewohnerInnen zur Kenntnis gebracht. Die einzelnen Gemeinschaftseinrichtungen werden von Arbeitsgruppen verwaltet. Die Arbeitsgruppen sorgen für eine rege Benutzung, überprüfen die Nutzungsregelungen und machen Vorschläge zu Veränderungen der Nutzungsregeln. Die Arbeitsgruppen sind offen für alle BewohnerInnen, die sich aktiv an der Gestaltung beteiligen wollen. Sie stimmen ihre Tätigkeit mit dem BewohnerInnenbeirat ab. Die AnsprechpartnerInnen für die jeweiligen Gemeinschaftsräume sind in allen Stiegenhäusern ausgehängt.

Gemeinschaftsflächen

Schonende Nutzung – Die Gemeinschaftsflächen dürfen nur in einer Art und Weise genutzt werden, die ein dauerhafte der jeweiligen Widmung gemäße Nutzung möglich macht. Besondere Schonung bedürfen daher aufgrund der hohen Wohndichte die Rasenflächen, die Pflanzen und der Teich.

Rad bis Roller – Die BenützerInnen von Fahrzeugen (wie Rad, Roller, Skateboard, In-Line-Skater, etc. ) innerhalb der Siedlung müssen Rücksicht auf die übrigen BewohnerInnen, insbesondere auf alte Menschen und junge Kinder nehmen.

Verschmutzungen und Beschädigungen – Auf den Gemeinschaftsflächen darf nach der Nutzung kein Abfall zurückgelassen werden. Beschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen müssen von den VerursacherInnen unverzüglich beseitigt werden.

Wohnungsbenützung

Die ordnungsgemäße Benützung des Mietgegenstandes und dessen Instandhaltung sind grundsätzlich im Mietvertrag geregelt. Darüber hinaus hilft ein sorgfältiger Umgang mit Wohnung und Siedlung der Vermeidung von Schäden für die Siedlungsgemeinschaft.

Schäden melden – Schäden innerhalb oder außerhalb der Wohnung, durch die der Bauzustand des Hauses in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, insbesondere durch Verstopfungen der Wasserabläufe bzw. durch Gebrechen an Wasser- oder elektrischen Leitungen sollen unverzüglich der Hausverwaltung und der Hausbetreuung gemeldet werden. So können gravierende Folgewirkungen verhindert werden.

Verantwortung für Eigeninitiativen übernehmen – Eigeninitiativen sind in unserer Siedlung gerne gesehen. Damit verbunden ist die Übernahme der Verantwortung für die Folgen, die aus eigenen Aktivitäten entstehen.

  • Beispiel Blumenkästen: Die Bepflanzung von Laubengängen, Loggien und Balkonen macht unsere Siedlung schöner und wohnlicher. Die Verantwortung für eine sachgemäße Befestigung und Nutzung (Aufpassen beim Gießen!) trägt die/derjenige, die/der die Blumenkästen anbringt.

Gänge, Laubengänge, Stiegenhäuser, Loggien, Balkone,.. – Unsere Siedlung wurde von den ArchitektInnen mit vielen Kommunikationsflächen ausgestattet. Initiativen zur Belebung und Nutzung dieser Flächen sind daher hoch willkommen. Bei der Benutzung der Flächen sollte allerdings Rücksicht auf die Bedürfnisse der übrigen NutzerInnen genommen werden.

  • Beispiel Gänge: Die meisten Gänge in unserer Siedlung sind eng und eigenen sich deshalb nicht zum Abstellen von Sachen.
  • Beispiel Laubengänge: Die Laubengänge eignen sich aufgrund ihrer Breite gut für die Nutzung als Kommunikationsflächen, besonders wenn sie wohnlich gestaltet sind. Sie sollten allerdings nicht als permanente Sperrmülldeponie genutzt werden. Eine Restbreite von 1,30 m soll für einen gefahrlosen und bequemen Durchgang freigehalten werden.
  • Beispiel Balkone und Loggien: SAT-Anlagen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Hausverwaltung angebracht werden.
  • Beim Reinigen der Terrassen und Loggien ist darauf zu achten, dass Wasser nicht an der Hausmauer herab läuft und nicht auf Loggien oder Mietergärten anderer MieterInnen gelangt.